Versachlichung im Ultra-Seal-Streit durch BRV angemahnt

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Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) befindet sich nach wie vor in einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Unternehmen DSV Road Holding NV als Anbieter des Reifendichtmittels Ultra-Seal und bemüht sich eigenen Worten zufolge darum, offene Streitpunkte zu klären rund um dessen präventive Verwendung vor Eintritt eines tatsächlichen Reifenschadens. Die Branchenvertretung vertritt bekanntlich den Standpunkt, dass dies im Widerspruch zur deutschen Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) steht, während DSV gegensätzlicher Meinung ist und sich durch erste gerichtliche Erfolge diesbezüglich bestätigt sieht. Ungeachtet dessen, dass eine endgültige Klärung der Sache bislang also ganz offensichtlich nicht gelungen ist und im Gegenteil die Auseinandersetzung beider Seiten weiter zu eskalieren droht, dringt der BRV nun auf eine Versachlichung des Ganzen.

Angesichts dessen, dass – wie der BRV sagt – allgemeine Beurteilungen des Verbandes über Eigenschaften von Reifendichtmitteln durch DSV auf Ultra-Seal bezogen und beanstandet werden, andere Anbieter von Reifendichtmitteln mit ihm aber keine solchen Probleme hätten, habe man nicht nur wie zuvor angekündigt Widerspruch gegen eine durch DSV gegen ihn erwirkte Einstweilige Verfügung eingelegt, sondern zudem ein Gespräch der Geschäftsführer beider Seiten vorgeschlagen. Dieses ist demnach jedoch „leider nicht zustande gekommen“, heißt es. „Das ist schade. Damit bleibt wohl leider nur der Weg einer gerichtlichen Klärung – nach Möglichkeit nicht nur in einstweiligen Verfahren, bei denen nur eine vorläufige Entscheidung getroffen wird“, so BRV-Geschäftsführer Hans-Jürgen Drechsler. „Uns Diffamierungen und Verleumdungen durch die Firma DSV Road Holding zuzuschreiben, wie dies unlängst in einer Mitteilung des Unternehmens erfolgte, ist abwegig und trägt nicht dazu bei, einen offenen Dialog zu führen“, ergänzt er mit Blick auf eine Mitteilung des Ultra-Seal-Anbieters, in welcher dem Verband „widerrechtliche Beschuldigungen“ zu Reifendichtmitteln vorgeworfen wurden.

Der BRV erwartet nun, dass von der Gegenseite versucht wird, eine weitere Einstweilige Verfügung zu erlassen, weil der Bundesverband darauf hinwies, dass die Gerichte im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes bis dato nur auf – wie man selbst sagt – „formeller Basis“ entschieden haben und die eigentlich für die Praxis wichtige Frage, inwieweit ein präventiver Einsatz von Reifendichtmitteln zulässig ist, bislang rechtlich weiterhin nicht abschließend geklärt ist. „Der BRV ist nicht daran interessiert, die Auseinandersetzung eskalieren zu lassen, und um eine Versachlichung bemüht“, betont Drechsler. Sollte es aber dennoch zu einem weiteren Verfahren kommen, werde sich der BRV dem allerdings mit guten Argumenten stellen, wie der Verbandsgeschäftsführer zugleich ankündigt. cm