Verschärfte Winterreifenpflicht passiert Deutschen Bundesrat und tritt in Kraft

Der Deutsche Bundesrat hat am 18. Mai 2017 beschlossen, die vorgeschlagenen reifenrelevanten Änderungen im Rahmen der 52. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften anzunehmen. Wichtigster Punkt der am 31. Mai im Bundesgesetzblatt veröffentlichten und am 1. Juni in Kraft getretenen Verordnung für den Reifenmarkt: Ab dem 1. Januar 2018 produzierte Reifen müssen in jedem Fall das 3PMSF-Piktogramm, also das Schneeflockensymbol, tragen, um in Zukunft verkehrsrechtlich als Winterreifen zu gelten. Eine M+S-Markierung wie bisher reicht dann nicht mehr aus, etwa um der in Deutschland seit 2010 geltenden „situativen Winterreifenpflicht“ zu genügen. Eine daraus folgende entsprechende Verschärfung dieser Winterreifenpflicht gilt für Reifen, die vor dem Stichtag am kommenden 1. Januar 2018 produziert werden, noch nicht sofort. Die Ausnahmeregelung dazu endet am 30. September 2024. ab

button_nrz-schriftzug_12px-jpg In der kommenden August-Ausgabe der NEUE REIFENZEITUNG fassen wir für Sie noch einmal die Änderungen zusammen.

 

1 Antwort
  1. Karl Udo Stock says:

    Wie kaufte ein neues Wohnmobil mit dem Hinweis, dass wir Allwetterreigen benötigen da wir bei Schnee nicht wechseln müssen

    Der Verkäufer bestätigte und sagte: Da haben Sie Glück, sehen Sie das M+S Zeichen?

    Diese Michelinreifen Made in Polen tragen nicht das Zeichen Schneeflocke und sind in der 36.kw 2019 produziert worden.

    Der Verkäufer und der Hersteller sagen übereinstimmend das Fahrzeug hat diese Reifen die als Sommerreifen ausgeliefert wurden !

    Mit dem Wohnmobil können wir nicht durch Frankreich fahren!

    Ist gesetzlich erlaubt einen Alleetterreigen als Sommerreifen deklariert auszuliefern beziehungsweise zu verkaufen?

    Kann irgendwo nachlesen was das Gesetz sagt?

    Hildegard Stock
    Zum Lohbusch 42 b
    42111 Wuppertal

    TEL 0202 773220

    Herzlichen Dank.

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