„Boss-Napping“ bei Goodyear in Amiens: Berufungsverfahren läuft an
Gut neun Monate, nachdem ein erstinstanzliches Gericht acht ehemalige Mitarbeiter des 2014 geschlossenen Goodyear-Landwirtschaftsreifenwerkes im französischen Amiens zu jeweils 24-monatigen Haftstrafen verurteilt hatte, weil sie gemeinschaftlich Personalleiter Bernard Glesser und Werksdirektor Michel Dheilly 30 Stunden als Geiseln genommen hatten, hat Ende vergangene Woche nun das Berufungsverfahren in Amiens begonnen. Sollten die acht ehemaligen Goodyear-Mitarbeiter für das sogenannte „Boss-Napping“ dem erstinstanzlichen Urteil folgend immerhin neun Monate ins Gefängnis, während das Gericht 15 der 24 Monate zur Bewährung aussetzte, will die Staatsanwaltschaft im aktuellen Berufungsverfahren das Strafmaß zwar nicht verringern, aber die kompletten 24 Monate zur Bewährung aussetzen. Am 11. Januar 2017 will das Berufungsgericht in Amiens sein Urteil fällen. Der Auftakt des Berufungsverfahrens wurde begleitet von groß angelegten gewerkschaftlich organisierten Demonstrationen mit mehreren Tausend Teilnehmern. Fünf der acht Angeklagten sind sogenannte Délégués, also gewählte Vertrauensleute der Gewerkschaft. ab
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