Bayrisches Vulkaniseur-/Reifenhandwerk wählt neuen Gesellenausschuss

Die Landesinnung des bayerischen Vulkaniseur- und Reifenmechanikerhandwerks kündigt die Neuwahl seines Gesellenausschusses an wie es die Handwerksordnung im dreijährigen Turnus vorsieht. Die Wahl ist angesetzt für den 10. März (9:30 Uhr) in den Räumlichkeiten der Stahlgruber-Stiftung in München. Um zahlreiches Erscheinen zur Stimmabgabe wird gebeten. Berechtigt zur Wahl des Gesellenausschusses sind demnach die bei den Innungsmitgliedern beschäftigten Meister und Gesellen. Wählbar ist jeder wahlberechtigte Meister und Geselle, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, eine Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschlussprüfung abgelegt hat sowie seit mindestens drei Monaten in dem Betrieb eines der Handwerksinnung angehörenden selbstständigen Handwerkers beschäftigt ist. Der Gesellenausschuss hat unter anderem folgende Aufgaben: Teilnahme bei Gesellenprüfungen, Mitwirkung bei Erlass von Vorschriften für die Lehrlingsausbildung, Mitwirkung bei der Verwaltung der Berufsschulen, Mitwirkung bei Lehrlingsstreitigkeiten. Zur Stimmabgabe ist eine Beschäftigungsbestätigung des Innungsmitgliedes für den Mitarbeiter erforderlich. Aus organisatorischen Gründen ist es unbedingt erforderlich, die Teilnahme an der Versammlung vorab der Geschäftsstelle des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) in Bonn unter der Telefonnummer 0228/2899470 mitzuteilen. cm

 

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