EUDR kommt, kommt nicht, kommt, kommt nicht, kommt …?

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Die Meldungen zur (Nicht-)Anwendung der EUDR ab dem 30. Dezember dieses Jahres erinnern irgendwie an die Funktionsprüfung eines Blinkers: geht, geht nicht, geht, geht nicht, geht … (Bild: Pexels/Jonathan Borba)

Hatte es zwischenzeitlich so ausgesehen, als würde die europäische Entwaldungsverordnung EUDR (European Union Deforestation Regulation) mit kleineren Änderungen, aber in dennoch weiterhin vielfach kritisierter Form Ende dieses Jahres nun doch an den Start gehen, ist das letzte Wort diesbezüglich wohl noch nicht gesprochen. Denn die sogenannten EU-Trilogverhandlungen dazu endeten Anfang Dezember mit Vorschlägen zu weiteren Änderungen an der Verordnung sowie insbesondere zu Fristverschiebungen. Dadurch würde sich das Inkrafttreten der EUDR für große und mittlere Marktteilnehmer bzw. Unternehmen auf den 30. Dezember 2026 verschieben und für kleine respektive Kleinstunternehmen auf den 30. Juni 2027. Auch mit Blick auf für die Reifenbranche relevanten Schlüsselelemente könnte es noch Änderungen an der EUDR geben, so der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk (BRV).

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