Hamburg zum Corona-Hotspot erklärt – Maskenpflicht im Einzelhandel gilt weiter

Am gestrigen Mittwoch (30. März 2022) hat die Bürgerschaft die gesamte Hansestadt Hamburg als Corona-Hotspot eingestuft. Ein entsprechender Antrag der rot-grünen Regierungsmehrheit wurde mit Unterstützung der Linken angenommen. Die Maskenpflicht im Einzelhandel gilt hier über den 2. April hinaus bis Ende April. Wie schon gestern berichtet, wird diese Regelung auch in Mecklenburg-Vorpommern angewandt. Einzelhändler und damit auch Reifenhändler in anderen Bundesländern können aber im Rahmen ihres Hausrechts eine Maskenpflicht in ihrem Geschäft anordnen.  christine.schoenfeld@reifenpresse.de

0 Kommentare

Schreiben Sie einen Kommentar

An Diskussionen teilnehmen
Hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert