Gericht stimmt Borbet-Solingen-Eigenverwaltungsverfahren zu

,
Über die Borbet Solingen GmbH hinaus sind weitere Gesellschaften der Borbet-Gruppe nicht von dem Eigenverwaltungsverfahren betroffen, dessen Eröffnung das zuständige Amtsgericht Wuppertal laut einer Lieferanteninformation des Unternehmens zwischenzeitlich zugestimmt hat (Bild: Borbet Solingen)

Wie die Borbet Solingen GmbH in einem Schreiben an ihre Lieferanten bzw. Geschäftspartner mitteilt, hat das zuständige Amtsgericht Wuppertal dem Ende 2021 von dem Unternehmen gestellten Antrag auf Eröffnung des Eigenverwaltungsverfahrens mit Beschluss vom 1. März dieses Jahres zugestimmt. Wie der auch der NEUE REIFENZEITUNG vorliegenden Mitteilung darüber hinaus zu entnehmen ist, wurde Rechtsanwalt Silvio Höfer von Anchor Rechtsanwälte als Sachwalter in besagtem Verfahren bestellt. Damit eine nachhaltige Sanierung der Borbet Solingen GmbH – weitere Gesellschaften der Borbet-Gruppe sind von dem Verfahren nicht betroffen, wie in diesem Zusammenhang nachdrücklich betont wird – gelingen kann, bittet das Unternehmen in dieser Phase um Unterstützung dabei bzw. bei der Fortführung des Geschäftsbetriebes. „Die Anordnung der Eigenverwaltung ist ein wichtiger Schritt, um den eingeschlagenen Sanierungskurs erfolgreich und nachhaltig weiterverfolgen zu können“, heißt es schließlich. christian.marx@reifenpresse.de

1 Antwort

Trackbacks & Pingbacks

  1. […] auf ein Schutzschirmverfahren gestellt und das zuständige Amtsgericht Wuppertal dieses Frühjahr dem Vorhaben seinen Segen gegeben hatte, gibt es nun wohl eine erste Ergebnistendenz von Gesprächen zur Zukunft des Unternehmens. […]

Schreiben Sie einen Kommentar

An Diskussionen teilnehmen
Hinterlassen Sie uns einen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert