Ungenehmigte Kfz-Teile im Visier des KBA
Da mit ungenehmigten Fahrzeugteilen eine potenzielle Gefährdung der Verkehrssicherheit einhergeht, hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) im Januar 2017 die Aufgabe der Marktüberwachung übernommen und damit auch die Kontrolle des Handels im Bereich der Fahrzeugtechnik. Zumal eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer Handel mit ungenehmigten Kfz-Teilen betreibt. In den zurückliegenden drei Jahren hat die Behörde nach eigenen Angaben bereits mehr als 1.300 Bußgeldverfahren wegen des „Feilbietens ungenehmigter Fahrzeugteile“ gegen Anbieter eingeleitet und unter anderem die Sperrung von Angeboten von mehr als drei Millionen unzulässigen LED-Leuchtmitteln, Fahrradleuchten, Gurtverlängerungen und Warnleuchten im Zusammenwirken mit Betreibern von Onlineportalen erwirken können. „Die intensiven Kontrollen des Marktes durch das KBA haben in Deutschland zu einer massiven Verringerung des Angebots ungenehmigter Fahrzeugteile geführt und gleichzeitig das Bewusstsein der Händler in Bezug auf die einzuhaltenden Vorschriften nachhaltig gefördert. Die Marktüberwachung zeigt Wirkung“, ist man angesichts dessen aufseiten des KBA überzeugt, das seine diesbezügliche Arbeit selbstredend kontinuierlich fortsetzen will. Nicht zuletzt deshalb, weil so – sagt KBA-Präsident Richard Damm – „ein fairer Wettbewerb im Handel unterstützt“ werde. cm
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