Werkstätten in der Schweiz dürfen für Reparaturen geöffnet bleiben
Auch in der Schweiz gibt es ab Montag (18. Januar 2021) schärfere Corona-Maßnahmen, um die Infektionszahlen zu senken. Autohäuser und Showrooms müssen bis zum 21. Februar geschlossen bleiben. Werkstätten dürfen aber für „Reparaturarbeiten und Unterhalt (Wartung und Instanthaltung“ öffnen. In den Verkaufsräumen dürfen Produkte nicht verkauft werden, allerdings dürfen Waren bestellt und dann abgeholt werden (Click & Collect). cs
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