2021 bringt auch dem Reifenhandel einige rechtliche Neuerungen

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Im neuen Jahr ändern sich neben den Umsatzsteuersätzen auch weitere für den Reifenhandel relevante Gesetze und rechtliche Rahmenbedingungen, wie der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) jetzt in einer Mitteilung an seine Mitglieder schreibt. Dazu zählt etwa auch der sogenannte Corona-Bonus. Dieser steuerfreie Bonus in Höhe von 1.500 Euro darf Mitarbeitern jetzt noch bis zum 30. Juni 2021 gewährt werden (geplant war ein Auslaufen Ende 2020), allerdings nur einmalig. „Das bedeutet nicht, dass Arbeitgeber 2021 nochmals einen steuerfreien Bonus auszahlen dürfen, wenn sie das schon 2020 getan haben“, so der BRV.

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