Urteil: RVS S.R.L. verletzt Designrechte der Daimler AG – Haft und Ordnungsgeld angedroht

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Die Daimler AG hat vor dem Landgericht Stuttgart ein Urteil gegen die RVS S.R.L. aus Italien erwirkt. Demnach darf das Unternehmen aus Castelfranco Veneto in der Europäischen Union Leichtmetallräder mit den Typenbezeichnungen AVUS 564, AVUS 811 und AVUS 554 nicht mehr vertreiben. Diese Räder verletzten die Designrechte der Daimler AG.

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2 Kommentare
  1. Ingrid Siefert-Kraus says:

    Diese ganze Abmahnwelle, Markenschutzrecht dient nur den Anwälten.
    Bin selbst betroffen, hab soeben auch eine Klage verloren.
    Das wird Sie sicher nicht interessieren, aber ich will nur aufmerksam machen das dringend was gemacht werden muss. Ich bin nur ein kleines Licht das nebenbei auf Amazon verkauft.
    Im Moment 10.000 € Kosten (Anwälte und Gerichtskosten). Das nächste mal bis zu 250.000 €.
    In meinem Fall ging es um 2 Schlüsselanhänger zu 6,99 € die ich nicht verkauft habe, allerdings das Angebot war auf Amazon. Vor 4 Jahren im Großhandel gekauft, vor 2 Jahren der Name “Party Animal” geschützt wurde, von einer bekannten Berliner Firma die laufend Abmahnungen ausspricht.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ingrid Siefert-Kraus

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    • Claudio di Francesco says:

      Nehmen wir das rechte Rad, das dem von Mercedes vertriebenen AMG-Rad sehr ähnelt, schaut in die Preisliste von Mercedes und hat das Rad vor sich liegen, darf man sich durchaus fragen, was daran 800 EUR (der Preis bei Mercedes) kostet. Also ist es verständlich, was Mercedes da abzieht, allerdings sollte es ehrlicherweise nicht Designschutz sondern Ertragschutz heißen…
      Dass überall abgemahnt wird und Anwälte landauf landab ihre Dienste hierzu anbieten, dürfte letzendlich auch damit zusammenhängen, dass es einfach zuviele davon gibt und die sich ihre Brötchen auf diese Weise verdienen müssen.

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