Ansprüche bei Verdienstausfall durch die Corona-Krise
Das Corona-Virus hat viele Menschen unmittelbar mit behördlichen Maßnahmen konfrontiert, die der Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen. Sei es durch eine angeordnete Absonderung, ein Tätigkeitsverbot, die Schließung bzw. die Untersagung des Betretens von Betreuungseinrichtungen für Kinder oder von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. In der Folge haben viele erwerbstätige Personen einen Verdienstausfall erlitten, da sie ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgehen können. Für diese Fälle sieht das Infektionsschutzgesetz einen Entschädigungsanspruch vor.
Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Fragenkatalog herausgegeben, der die häufigsten Fragen, die im Zusammenhang mit den Entschädigungsansprüchen nach § 56 IfSG gestellt werden, behandelt. Zuständig für die Durchführung der Regelung sind allerdings die einzelnen Bundesländer, verbindliche Auskünfte zur konkreten Handhabung durch die zuständigen Behörden können nur dort eingeholt werden.
Die Fragen sind auf der Webseite des BRV zu sehen: https://www.bundesverband-reifenhandel.de/fileadmin/user_upload/20200803_Covid_19_Anspr%C3%BCche_auf_Ersatz_des_Dienstausfalls_Anlage_FAQs_des_BMG.pdf
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