BRV äußert sich „kritisch“ zu Mehrwertsteuerplänen der Bundesregierung
Die Bundesregierung hat am 12. Juni 2020 umfangreiche steuerliche Erleichterungen und Hilfen beschlossen, darunter die befristete Senkung der Umsatzsteuer und den Kinderbonus. Diese und viele weitere Maßnahmen sind zentrale Bestandteile des Konjunkturpakets im Umfang von insgesamt 130 Milliarden Euro, auf das sich der Koalitionsausschuss verständigt hat. „Die branchenübergreifende Absenkung der Umsatzsteuer kann eine Stärkung der Binnennachfrage auslösen und/oder die Liquiditäts- und Ertragslage der Unternehmen verbessern“, kommentiert dazu jetzt der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) in einer Mitgliederinformation. „Bei den durch die Befristung avisierten Konsumeffekten ist jedoch kritisch zu berücksichtigen, dass sich zum Teil gravierender administrativer Aufwand ergeben wird.“ Unternehmen müssten kurzfristig eine zweifache Umstellung bewerkstelligen: Die Reduzierung zum 1. Juli und die Rückkehr zu den derzeit geltenden Steuersätzen am 1. Januar 2021. „Hier ist mit sehr großem Umstellungsaufwand bei IT und Buchhaltung, aber auch in anderen Bereichen, zum Beispiel bei der Überprüfung und Anpassung von Verträgen, zu rechnen. Dies wiegt umso schwerer, als in der aktuellen Krise bei vielen Unternehmen die Ressourcen, die für die Umstellungsarbeiten notwendig wären, nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind.“ ab
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