Nach den Corona-Soforthilfen kommen jetzt 25 Milliarden Euro Überbrückungshilfen

Die Bundesregierung will als Teil ihres vergangene Woche beschlossenen Konjunkturpakets auch weitere direkte Finanzhilfen für die von der Corona-Krise besonders hart getroffenen Unternehmen bereitstellen. Diese sogenannten Überbrückungshilfen sollen nun die Ende Mai ausgelaufenen Corona-Soforthilfen ersetzen.

Wie dazu der Bund der Selbständigen jetzt präzisiert, könnten kleine und mittlere Unternehmen aus dem Programm bei durch die Corona-Krise bedingtem besonderem Umsatzausfall nicht rückzahlbare Betriebskostenzuschüsse von bis zu 150.000 Euro erhalten. Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt, und zwar für Unternehmen sämtlicher Branchen. Voraussetzung sei, so der Bund der Selbständigen weiter, „dass die Umsätze Corona-bedingt im April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind“.

Erstattet werden bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat bis zu 50 Prozent, bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat bis zu 80 Prozent der fixen Betriebskosten. Und der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen.

Das Volumen des Programms ist mit maximal 25 Milliarden Euro festgelegt.

Weitere Details dazu, ab wann betroffenen Unternehmen wo ihre Anträge stellen können, sind derzeit noch nicht verfügbar. ab

 

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