BRV: Reifenhändler dürfen wieder ihr komplettes Leistungsportfolio anbieten – Länderregeln sind zu beachten

In der vergangenen Woche wurde das weitere Vorgehen während der Corona-Pandemie festgelegt. Fest steht: die seit Mitte März geltenden Kontaktbeschränkungen werden grundsätzlich zunächst bis zum 3. Mai 2020 verlängert. Nun dürfen in fast allen Bundesländern die Geschäfte bis zum einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern wieder öffnen, unabhängig von der Verkaufsfläche dürfen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen verkaufen.

In Berlin steht noch nicht genau fest, wie die Lockerung im  Einzelhandel genau aussehen wird, in Brandenburg tritt sie erst am Mittwoch in Kraft und in Bayern werden die Geschäfte erst ab dem 27. April wieder öffnen. Beim Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V. (BRV) heißt es: “Mit diesen Lockerungen dürften die Reifenhändler aktuell wieder ohne Einschränkungen ihr komplettes Leistungsportfolio anbieten. Allerdings müssen diverse Regelungen hinsichtlich maximaler Kundenfrequenz, tragen eines Mundschutzes oder anderer Hygieneregelungen beachtet werden.” Der Verband hat die jeweiligen relevanten Regelungen inklusive der gültigen Verordnung für die einzelnen Bundesländer auf der Webseite veröffentlich: https://www.bundesverband-reifenhandel.de/laenderinformationen. cs

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