Helfen statt Gaffen – so verhält man sich am Unfallort
Leider hört und liest man immer wieder und viel zu oft von der traurigen Realität: Gaffer behindern Rettungskräfte und Polizei. Aus diesem Grund hat das Goslar-Institut (Studiengesellschaft für verbrauchertes Versichern e.V.) noch einmal zusammengefasst, wie man sich als Verkehrsteilnehmer bei einem Verkehrsunfall zu verhalten hat: Alle Beteiligten müssen den Ort des Geschehens schnellstmöglich absichern und den nachfolgenden Verkehr warnen, damit nicht noch ein Folgeunfall passiert. Gibt es Verletzte, sind die Unfallbeteiligten, aber auch am Unfallort Eintreffende verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. So sieht es das Gesetz vor. Als Unfallbeteiligte gelten in dem Zusammenhang alle Personen, deren Verhalten in irgendeiner Weise dazu beigetragen hat oder haben kann, den Unfall zu verursachen.
Wenn man jedoch Berichte von Einsatzkräften verfolgt, scheinen viele Menschen offenbar der Ansicht zu sein, dass die wichtigste Maßnahme beim Eintreffen am Ort eines Verkehrsunfalls der Griff zum Smartphone ist. Damit werden die Unfallstelle sowie die Unfallbeteiligten „dokumentiert“ und hierdurch zugleich in allzu vielen Fällen die Arbeit der Helfer kompliziert. Dass Bußgelder bis zu 5.000 Euro fällig sein können, wenn Einsatzkräfte durch Gaffer behindert werden, scheint diese Reporter nicht zu stören. Tatsächlich sollte das Handy bei einem Unfall aber vor allem dazu dienen, um gegebenenfalls über 112 bzw. 110 Polizei und Rettungskräfte zu alarmieren.
Zahlreiche Verkehrsteilnehmer scheinen aber auch unsicher zu sein, wie sie sich bei einem Unfall verhalten sollen. Deshalb seien an dieser Stelle die wichtigsten Vorgaben zum Absichern einer Unfallstelle zusammengestellt. Immerhin tragen diese Sofortmaßnahmen wesentlich zur eigenen Sicherheit sowie der anderer Beteiligter und des nachfolgenden Verkehrs bei:
Zur Warnung anderer Verkehrsteilnehmer ist zunächst die Warnblinkanlage einzuschalten, wenn man an einem Unfall beteiligt ist oder an einen Unfallort heranfährt. Als Ersthelfer stellt man dann sein Auto in angemessener Entfernung von der Unfallstelle ab. Anschließend wird die Warnweste angelegt, wobei man beim Verlassen des eigenen Fahrzeugs unbedingt ein wachsames Auge auf den übrigen Verkehr haben sollte. Dann geht es an das Aufstellen des Warndreiecks.
Dabei kommt es häufig zu Fehlern, weil Autofahrer die Vorschriften hierzu nicht parat haben oder in der Aufregung der Unfallsituation falsch agieren. Deshalb hier noch einmal der Hinweis: Das rote Dreieck sollte in der Stadt 50 Meter und auf Landstraße 100 Meter vor die Gefahrenstelle postiert werden. Bei dem schnell fließenden Verkehr auf der Autobahn empfehlen sich hierfür 200 bis 400 Meter. Dabei können die Leitpfosten als Orientierung dienen, die auf Autobahnen und Landstraßen in Deutschland im Abstand von 50 Metern aufgestellt sind. Bei Kurven und Bergkuppen sollte das erste Warndreieck sicherheitshalber schon vor der Biegung oder der Kuppe aufgestellt werden.
Das Aufstellen des Warndreiecks ist an Stellen mit schnell fließendem Verkehr mit einem höheren Risiko verbunden. Deshalb sollte man sich hier besonders vorsichtig verhalten. Wenn möglich nähert man sich tunlichst hinter der Leitplanke dem Ort, wo das Warndreieck platziert werden soll. Das Sicherheitsutensil wird am besten auch hinter der Beplankung zusammengesteckt. Dort sollte man sich ebenfalls aufhalten, während man auf Einsatzkräfte wartet.
Wenn die Unfallstelle abgesichert ist, müssen Betroffene eines Verkehrsunfalls so schnell wie möglich aus dem Gefahrenbereich geborgen werden und die erforderliche Hilfe erhalten: etwa indem Verletzte aus einem verunfallten Fahrzeug befreit, je nach Situation in die stabile Seitenlage gebracht werden oder Motorradfahrern der Helm abgenommen wird. Um bis zum Eintreffen von Rettungskräften keine wertvolle Zeit zu verlieren, sollte man nicht zögern, umgehend Erste Hilfe zu leisten. Denn das kann Leben retten. cs
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