BRV beantwortet Fragen zum Umgang mit dem Corona-Virus

Die Covid-19-Epidemie beeinträchtigt massiv die wirtschaftliche Tätigkeit. Der BRV hat versucht, einige wesentliche Fragen zu Auswirkungen auf die Betriebe zu beantworten. Hier die Fragen und Antworten:

Muss der Betrieb Mitarbeiter vor Infektionen schützen?

Jeder Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht auch für die Gesundheit seiner Mitarbeiter. Jedenfalls die Maßnahmen, die von Gesundheitsbehörden empfohlen werden, sollten auch im Betrieb umgesetzt werden. Dazu gehört das regelmäßige Händewaschen, die Verringerung der Körperkontakte durch Händeschütteln und Desinfektionsmöglichkeiten.

Sind Mitarbeiter erkennbar krank, sollte möglichst schnell abgeklärt werden, ob eine Infektion vorliegt.

Tritt im Betrieb eine nachgewiesene Infektion auf, dürfte es geboten sein, jedenfalls die betroffene Betriebsstätte vollständig zu schließen, um die weitere Ausbreitung zu verhindern und zumindest diejenigen Mitarbeiter vor einer Infektion zu schützen, die noch nicht infiziert wurden. Die Entscheidung über die Schließung wird dem Betriebsinhaber in einem solchen Fall aber mit hoher Wahrscheinlichkeit durch das Gesundheitsamt abgenommen (siehe Punkt 5).

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  1. […] haben eine Fürsorgepflicht für die Gesundheit ihrer Mitarbeiter. Auch wollen Reifenhändler natürlich nicht, dass das Corona-Virus ihren Betrieb in der jetzt bald […]

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