De-minimis-Förderprogramm 2020 bringt eine weitere Veränderung mit sich
Nachdem die NEUE REIFENZEITUNG Anfang der Woche über das De-minimis-Förderprogramm 2020 berichtet hatte, das nach den Informationen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) im Vergleich zu 2019 „nach derzeitigem Sachstand nicht geändert“ werde, scheint sich zwischenzeitig der besagte „Sachstand“ doch in einer wichtigen Detailfrage geändert zu haben. Da ab dem 1. Juli des kommenden Jahres bekanntlich auch auf der Lenkachse von Fahrzeugen der Klasse N2/N3 (das sind Fahrzeuge zur Güterbeförderung zwischen fünf und zwölf Tonnen/über zwölf Tonnen zulässiger Gesamtmasse) eine Winterreifenpflicht besteht, ändere sich genau an diesem Punkt auch die Förderfähigkeit von Reifen. Dies stellt jetzt Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), in dessen Geschäftsbereich das BAG fällt, gegenüber dem Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) klar.
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