ECHA will die Verwendung von Gummigranulat aus Altreifen beschränken

Interessenten haben noch bis zum 19. August Zeit, sich zu einem Vorschlag der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu äußern, die Verwendung von Gummigranulat aus Altreifen (ELT) in bestimmten Produkten zu beschränken. Der Vorschlag wurde ursprünglich von den Niederlanden unterbreitet, da Bedenken hinsichtlich des Gehalts von acht krebserzeugenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (REACH-8-PAK) in Kautschukgranulaten bestehen. Der Ausschuss für Risikobewertung (RAC) und der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC) der ECHA haben die einschlägigen Informationen geprüft und den Vorschlag am 7. bzw. 14. Juni befürwortet.

Das Problem, das die ECHA mit Gummigranulaten hat, ist ihre Verwendung auf Spielplätzen und Kunstrasen und das daraus resultierende Gesundheitsrisiko. Es wird darauf hingewiesen, dass die PAK-Grenzwerte für Kautschukgranulate, die in diesen Produkten verwendet werden, um bis zu 100 bis 1.000 höher sein können als die REACH-Grenzwerte für Artikel, die an die Öffentlichkeit geliefert werden.

Die Grenzwerte für PAK in Kautschukgranulaten und ELT-Mulchen gemäß REACH (Anhang XVII, Eintrag 28) betragen derzeit entweder 100 oder 1.000 mg/kg für jede der acht betroffenen einzelnen PAK. In der Feststellung, dass diese Grenzwerte wesentlich höher sind als der Grenzwert von 1 mg/kg für einzelne PAK in öffentlich angebotenen Gegenständen und der Grenzwert von 0,5 mg/kg für Spielzeug gemäß REACH (Anhang XVII Nummern 50.5 und 50.6), Die ECHA hat in Zusammenarbeit mit den Niederlanden einen Beschränkungsvorschlag im Rahmen von Artikel 69 Absatz 4 der REACH-Verordnung ausgearbeitet. Mit Unterstützung von RAC und SEAC schlägt die ECHA vor, den Verkauf von Gummigranulat oder ELT-Mulchen zur Verwendung als Füllmaterial auf Kunstrasenplätzen oder in loser Form auf Spielplätzen und bei Sportanwendungen zu verbieten, wenn diese Materialien mehr als 20 mg/kg PAK enthalten. Es wird darauf hingewiesen, dass fast 99 Prozent des in der Europäischen Union hergestellten ELT-abgeleiteten Granulats und Mulchs diesen Grenzwert bereits einhalten. Die ECHA geht auch davon aus, dass 20 mg/kg ein Wert sind, den alle ELT-Recycler derzeit einhalten oder einhalten können, nachdem sie in zusätzliche Ausrüstung investiert haben. Bevor die ECHA einen Grenzwert von 20 mg/kg vorschlug, prüften RAC und SEAC zwei vorgeschlagene Grenzwerte, 17 mg/kg und 6,5 mg/kg. Sie schätzten, dass das erste Projekt über einen Zeitraum von zehn Jahren zu einem Umsatzverlust zwischen 25 und 50 Millionen Euro und einer „möglichen leichten Erhöhung“ der Kosten für Sportplätze und öffentliche Spielplätze führen würde. Der geschätzte Nettoeinnahmeverlust für die zweite vorgeschlagene Obergrenze betrug 460 bis 950 Millionen Euro zuzüglich des Verlusts von rund 400 Arbeitsplätzen. sg/cs

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