BRV gibt Tipps, was Werkstätten rund um RDKS beachten sollten

Seit November 2014 erstzugelassene Pkw müssen ab Werk mit einem Reifendruckkontrollsystem (kurz: RDKS) ausgestattet sein. Da die Bindung der Fahrzeughalter an das herstellergebundene Vertragswerkstattnetz nach Ablauf der Neufahrzeugarantiefrist kontinuierlich nachlässt, kommen deshalb jetzt zunehmend Fahrzeuge mit einem RDKS der „ersten Stunde“ in freie Kfz-Servicewerkstätten. „Besonders Reifenspezialisten werden das in den Umrüstsaisons dieses Jahres feststellen“, sagt Hans-Jürgen Drechsler, Geschäftsführer und Technikexperte des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV). Damit der Reifenwechsel mit RDKS optimal abläuft, hat der Verband ein paar Tipps für Reifenservicewerkstätten.

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