TÜV Süd rät: Tuningprojekte vorab besprechen
Fahrwerk, Auspuff, Body – die Tuningszene boomt. Dementsprechend riesig ist das Angebot an kompletten Kits für beinahe jede Gestaltungsidee. Anbieter vermitteln nicht selten, dass der Umbau ohne Weiteres durchgeführt werden kann. Ein Änderungsgutachten nach Paragraf 19 kann aber selbst dann erforderlich sein, wenn ABE, EG-Kennzeichnung oder ein Teilegutachten vorliegen. Denn genauso groß wie das Angebot ist die Vielfalt an Regularien, die beim Eingriff ins Serienmodell beachtet werden müssen. Die Sachverständigen von TÜV Süd wissen, welche Umbauten genehmigt werden müssen, und empfehlen, Tuningprojekte vorab zu besprechen.
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