BRV passt Anforderungskatalog für Altreifenentsorger an
Durch die Änderung der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) und der Neufassung der Vollzugshilfe „Entsorgungsfachbetriebe“ der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat der BRV auch seine branchenspezifischen Anforderungen für die Anerkennung als Altreifenentsorgungsbetrieb angepasst, heißt es dazu in einer Mitteilung des Verbands. „Viele in der alten Fassung vorhandenen Kriterien sind von der aktuellen EfbV schon erfasst und daher wurde der Anforderungskatalog deutlichst gekürzt“, so der BRV. Neben den allgemeinen Anforderungen aus der EfbV verbleiben noch einige branchenspezifische Anforderungen, über die der BRV auf seiner Internetseite unter Mitglieder > Service > Abfall/Entsorgung Auskunft gibt. ab
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