Ministerium konkretisiert, welche Spezialreifen ohne 3PMSF-Symbol über den Winter kommen

Reifen, die seit dem 1. Januar dieses Jahres produziert wurden und vor dem Gesetzt als Winterreifen gelten sollen, müssen bekanntlich das Schneeflockensymbol tragen. Seither schwelt auch der Konflikt in Zusammenhang mit Reifen, für die bislang keine entsprechende Kennzeichnung als Winterreifen nach UN-ECE-Regelung 117 erteilt werden konnten. Nun hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur klargestellt, welche Reifen entsprechend dieser UN-ECE-Regelung denn nun konkret als Spezialreifen gelten. Bisher war dort lediglich ein definitorischer Rahmen abgesteckt worden – ein Spezialreifen sei ein Reifen, „der für wechselnden Einsatz sowohl auf der Straße als auch im Gelände oder für andere besondere Zwecke vorgesehen ist“ –, der von Marktteilnehmern in den entsprechenden Segmenten zufolge klargestellt bzw. erläutert werden sollte. Selbst die Frankfurter Allgemeine Zeitung hatte Anfang des Jahres über die gesetzgeberischen Defizite einen Beitrag unter dem Titel „Welch ein Quadsch“ veröffentlicht. Nun herrscht endlich Klarheit.

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