EU-Kommission legt mit Antisubventionszöllen auf China-Lkw-Reifen nach

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Nachdem die EU-Kommission bereits am 22. Oktober 2018 die Festsetzung der definitiven Antidumpingzölle auf chinesische Lkw-Reifen bekannt gegeben hat, hat die Behörde nun auch offiziell die Antisubventionszölle veröffentlicht. Wie bereits kommuniziert wird die Aufteilung der verhängten Einfuhrzölle auf den Dumping- und Subventionsanteil keinen Einfluss auf die Gesamthöhe der Zölle haben, es bleibt also nach wie vor bei den am 22. Oktober 2018 festgesetzten Antidumpingzöllen und deren Höhe. Trotzdem sei die entsprechende Aufteilung wichtig, da der Subventionsanteil an den Zöllen „im Zweifelsfalle als politisch ‚nachhaltiger‘ eingeschätzt wird“, heißt es dazu vonseiten des Bundesverbands Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV).

Im unten verlinkten Dokument sind die jeweils ermittelten Subventionsbestandteile und die entsprechende Zusammenfassung auf der Seite 118 sowie die finale Aufteilung der Zölle in ihren Subventions- und Antidumpinganteil auf den Seiten 120 und 121 zu finden. „BRV und Bipaver sind überzeugt, dass durch die Feststellung der Europäischen Kommission die Wettbewerbsfähigkeit von runderneuerten Lkw-Reifen auf einer fairen Basis maßgeblich unterstützt wird“, so der deutsche Verband abschließend. ab

Hier finden Sie die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1690 der Kommission vom 9. November 2018 (Antisubventionszölle).

 

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