Statement: WLTP-Testverfahren ohne Auswirkungen auf (Reifen-)Ersatzmarkt

Das neue Testverfahren Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure (WLTP), das seit dem 1. September 2017 EU-weit für die Typzulassung neuer Pkws und ab dem 1. September dieses Jahres auch für alle neuzugelassenen Fahrzeuge gilt, habe in der Verbandsgeschäftsstelle des BRV offenbar zu vermehrten Anfragen geführt, inwieweit davon gegebenenfalls auch der Reifenersatzmarkt betroffen sei. Der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk hat nun gemeinsam mit dem Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie (WdK) ein gemeinsames Statement dazu veröffentlicht. Zusammenfassend heißt es dort: „Dieses Testverfahren gilt ausschließlich nur für die Typgenehmigung von Pkws und hat keine Auswirkung auf den (Reifen-)Ersatzmarkt.“

Grundlage für die Zulassung eines Fahrzeuges im Straßenverkehr sei nach wie vor und ausschließlich die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, das sogenannte Certificate-of-Conformity-Papier des Fahrzeugherstellers, und die darin aufgeführte – und vom Fahrzeughersteller im Rahmen der Typengenehmigung freigegebene – Bereifung, d.h. hier die Reifendimension und es erfolge keine Eintragung des Rollwiderstandsbeiwertes. „Das bedeutet, es bleibt bei den bekannten Eintragungen zu Reifengröße und Felgengröße. „Insofern ist im Ersatzgeschäft nach wie vor die uneingeschränkte Montage von Sommer-, Ganzjahres- und Winterreifen in der angegebenen Reifengröße möglich bzw. zulässig“, so der BRV und der WdK abschließend.

Weitere Informationen zum WLTP finden sich auf folgender Website: http://wltpfacts.eu ab

 

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