Gericht urteilt, was unter „passenden“ Felgen zu verstehen ist

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Die Versicherung ARAG weist auf ein Urteil des Amtsgerichtes München (Aktenzeichen: 242 C 5795/17) dazu hin, was rund um den Onlinekauf von Felgen unter der Beschreibung „passend“ für einen bestimmten Fahrzeugtyp zu verstehen ist. Geklagt hatte im konkreten Fall ein Kunde, der er über eBay vom Beklagten vier AMG-Alufelgen in 20 Zoll zum Preis von rund 1.700 Euro zuzüglich Versandkosten in Höhe knapp 80 Euro kaufen wollte. In dem entsprechenden Angebot des Verkäufers hieß es demnach wörtlich „passend für Mercedes-Benz-Fahrzeuge: […] W207 […]“. Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass der Verkauf „unter Ausschluss der Gewährleistung“ erfolge. Nach Abschluss des Kaufvertrages und Überweisung des Kaufpreises soll der Kläger dann festgestellt haben, dass der fragliche Felgentyp beim Modell W207 erst nach einer weiteren zulassungsrechtlichen Prüfung gefahren werden darf. Vor diesem Hintergrund hat der Kläger mündlich den Rücktritt von dem Kaufvertrag erklärt. Beide Seiten konnten letztlich aber auf keinen gemeinsamen Nenner kommen, sodass die Sache vor Gericht landete, das dann zugunsten des Klägers entschied. cm

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