Holzpfahl als „Ersatzrad“ macht hoffentlich nicht Schule
Eine derart ungewöhnliche Art der „Bereifung“ eines Anhängers wie in dem Fall, den unlängst die Polizei in Mainz aufnehmen musste, macht hoffentlich nicht Schule. Die Beamten waren von einem Zeugen alarmiert worden, der einen Pkw samt Anhänger meldete, wobei an Letzterem anstelle des fehlenden linken Rades ein schlittenähnliche Holzpfahlkonstruktion zum Einsatz kam. Das Ganze war nach Aussagen der Streifwagenbesatzung zwar professionell mit einem Spanngurten befestigt worden, doch deswegen ist eine solches „Ersatzrad“ selbstredend noch lange nicht erlaubt. Zumal der Pfahl „ungewöhnliche Zeichen“ auf die Straße hinterlassen habe und ab und zu wohl auch schon zu qualmen angefangen haben soll. Das hätten der gestoppte 27-jährige Fahrer und sein 30-jähriger Beifahrer zwar bestritten, aber Zeugen wollen gleichwohl beobachtet haben, dass die beiden zuvor und wohl augenscheinlich genau aus diesem Grund auf einem Parkplatz pausierten. Wie dem auch sei: Die Polizei hat das Gespann jedenfalls aus dem Verkehr gezogen und den Fahrer verwarnt. cm
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