Illegale Reifenentsorgung kein Geschäftsmodell: 5.000 Euro Strafe für fünf Reifen

Pro Jahr werden in Deutschland allein 48 Millionen Consumer-Reifen an Endverbraucher vermarktet. Üblicherweise werden die Altreifen dabei fachmännisch – und gegen eine geringe Gebühr – vom Fachhändler entsorgt. Gerade in den Saisonspitzen kommt es dabei immer wieder gehäuft vor, dass Reifenhändler die alten Gummis illegalerweise in Waldstücken, an Feldwegen, auf Parkplätzen und an Flussläufen entsorgen, wie man bei der Initiative ZARE weiß. Unter den Tätern sind auch oft ‚windige‘ Gebrauchtreifenhändler. Deren Geschäftsmodell besteht darin, Altreifen in großen Mengen zu günstigen Konditionen abzunehmen und exportfähige Exemplare mit Gewinn weiterzuverkaufen. Wo der nicht exportfähige Rest oftmals landet – das wissen wir nur zur Genüge.

Die mitunter hohen Kosten für die Entsorgung trägt in der Regel die Allgemeinheit, da die Umweltsünder nur selten ermittelt werden können – aber manchmal eben doch! Und dass die Bundesländer diese illegalen Entsorgungen längst nicht mehr wie Kavaliersdelikte behandeln, zeigt ein Blick auf die erhobenen Bußgelder: In Niedersachsen etwa schlägt die Entsorgung von fünf Reifen mit 5.000 Euro zu Buche, heißt es dazu in einer ZARE-Mitteilung. „Man muss den schwarzen Schafen konsequent die Geschäftsgrundlage entziehen, indem man ihnen keine Reifen mehr anvertraut“, empfiehlt der Zusammenschluss der zertifizierten Altreifenentsorger unter dem Dach des BRV. ab

 

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