Branchenbetriebe können auf umfangreiche BRV-Unterstützung zurückgreifen
Wie umtriebig der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) in Sachen Unterstützung seiner Mitglieder ist, beweisen einmal mehr die aktuellen Initiativen der Branchenvertretung.
So hat man in Zusammenarbeit mit Dr. Axel Kallmayer – Rechtsanwalt bei der Anwaltspartnerschaft Kapellmann und Partner – beispielsweise gerade erst eine Dokumentenvorlage erstellt, die zur Mitarbeiterinformation über das Thema Kartellrecht genutzt werden kann. Das Merkblatt steht auf der Verbandswebsite zum Herunterladen bereit ebenso wie die Compliance-Leitlinie, die der Vorbeugung und Verhinderung von Wettbewerbsverstößen im gesamten Tätigkeitsbereich dienen soll und jüngst vom Vorstand der Branchenvertretung in einer neuen Fassung verabschiedet und bei der jährlichen BRV-Mitgliederversammlung präsentiert worden war.
Darüber hinaus hat der Verband mit der Kanzlei Jensen & Emmerich in Flensburg unlängst eine Rahmenvereinbarung über „Rechtliche Unterstützung für Internetauftritte, Webshops, eBay & Co.“ geschlossen, damit BRV-Mitglieder ihre Geschäfte künftig auch im Internet rechtssicher abwickeln können. „Das Mandat wird von Dr. Frank Döring betreut, der als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Experte rund um Fragen wie Informationspflichten im Internet, Gestaltung von rechtssicheren Online-AGB und Wettbewerbsrecht ist und BRV-Mitgliedern bei der Frage, wie man sich am besten vor Abmahnungen schützt, beratend zur Seite stehen wird“, erklärt BRV-Geschäftsführer Yorick M. Lowin.
Die Rahmenvereinbarung beinhalte eine kostenlose Muster-AGB für Onlineshops, deren Anpassung auf unternehmensindividuelle Bedürfnisse zu einem Pauschalpreis (190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer), die vollständige Prüfung eines Internetshops auf Einhaltung der Informationspflichten einschließlich einer Probebestellung ebenfalls zu einem Pauschalpreis (485 Euro zuzüglich Umsatzsteuer) sowie weitere Leistungen wie unter anderem anwaltliche Unterstützung bei Abmahnungen etc. (Stundensatz: 225 Euro zuzüglich Umsatzsteuer).
Apropos Internet: Der BRV gibt seinen Mitgliedern zudem eine Kurzfassung mit Lösungsansätzen gegen Abmahnmissbrauch an die Hand, die im Rahmen einer Verbändeinitiative unter Beteiligung etwa des BRV-Partners ZDK (Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.) erarbeitet wurden. Auch dieses Dokument hält die Branchenvertretung wie die kostenlose Muster-AGB für Onlineshops auf seinen Webseiten unter www.brv-bonn.de zum Herunterladen bereit. cm
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