Bundesregierung plant Verschärfung der Winterreifenpflicht
Pkw-Fahrer müssen beim Kauf von Winter- und Ganzjahresreifen künftig wohl noch wachsamer sein, um bei Verkehrskontrollen keine bösen Überraschungen zu erleben. Darauf weist der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) hin. „Nach den Plänen der Bundesregierung müssen Pkw-Fahrer bei winterlichen Straßenverhältnissen ab 2018 grundsätzlich mit Reifen unterwegs sein, die neben der bereits heute obligatorischen M+S-Kennzeichnung auch das Schneeflocken- oder Alpine-Symbol aufweisen“, erläutert Dipl.-Ing. (FH) Ronald Lorenz, BVS-Bundesfachbereichsleiter Kraftfahrzeugwesen.
Uneingeschränkt soll das für Reifen ab dem Herstellungsdatum Januar 2018 gelten; für alle Pneus älteren Datums gelte eine Übergangsfrist bis maximal zum 30. September 2024, heißt es. Es bliebe damit grundsätzlich bei der in Deutschland etablierten situativen Winterreifenpflicht, die unabhängig von der Jahreszeit erst bei entsprechenden Wetterverhältnissen, insbesondere Schnee- und Eisglätte, gilt. „Wer unter solchen Bedingungen einen Pkw führt, würde aber künftig schneller ein Bußgeld kassieren“, warnt Lorenz. „Sobald Reifen ohne Schneeflocken- oder Alpine-Symbol verwendet werden, wäre das eine Ordnungswidrigkeit. Auf den konkreten Nachweis der Ungeeignetheit der Reifen käme es dann gar nicht mehr an.“ Das Bundesverkehrsministerium begründet die Gesetzesverschärfung mit dem Anliegen, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. dv
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