Rechtsrisiko falsche Bereifung im Winter: Goodyear informiert

Nicht nur schwierige Wetterverhältnisse können eine Fahrt abrupt beenden. Lkw- oder Busfahrer, die sich nicht an die je nach Land unterschiedlichen geltenden Regelungen für Winterreifen halten, können von der Polizei gestoppt und sogar bestraft werden. Um ihnen dies zu ersparen, hat Goodyear die einzelnen Bestimmungen aus 40 europäischen Ländern zusammengetragen und stellt sie auf seiner Homepage unter www.goodyear.eu/de_de/tires/truck/download/ zum kostenlosen Download zur Verfügung.

„Flottenbetreiber bereifen ihre Fahrzeuge normalerweise entsprechend den Anforderungen. Ein plötzlicher Schneefall kann ansonsten schnell zu Stillstand und hohen Kosten führen“, erklärt Benjamin Willot, Marketingdirektor für Nutzfahrzeugreifen bei Goodyear in Europa, dem Nahen Osten und Afrika. „Jedoch schreiben immer mehr Länder in Europa die Nutzung von Winterreifen nicht nur situativ vor, sondern in genau definierten Zeiträumen. Die sich ständig verändernde und insgesamt immer unübersichtlichere Regelungslandschaft bereitet vielen Flottenbetreibern zunehmend Kopfzerbrechen. Mit der von uns zur Verfügung gestellten Übersicht wollen wir nun Abhilfe schaffen.“

Flickenteppich bei Wintergesetzgebung in Europa

Die gesetzliche Regelung von Winterreifen in Europa gleicht einem Flickenteppich. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Bestimmungen und angesichts zahlreicher Länder, die hohe Bußgelder verhängen, empfehlen die Experten von Goodyear, sich vor transnationalen Fahrten im Winter vorab zu informieren. In vielen westeuropäischen Ländern bis nach Großbritannien und inklusive der Schweiz und Dänemark sowie östlich bis zur russischen Grenze gelten meist keine fest vorgeschriebenen Winterreifenrichtlinien. In Deutschland, Luxemburg, Tschechien und Italien hingegen bestehen situative Vorschriften bei gewissen Voraussetzungen oder auf bestimmten Straßen. In Österreich gilt für Lkw über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht vom 1. November bis zum 15. April eine generelle Winterreifenpflicht auf mindestens einer Antriebsachse. Für Busse gilt die Pflicht vom 1. November bis 15. März. In Spanien und Portugal gibt es sogar je nach Region unterschiedliche Regelungen. In Norwegen, Russland, der Slowakei, Mazedonien und Teilen des ehemaligen Jugoslawiens gilt eine uneingeschränkte Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum auf allen Straßen – unabhängig von der Witterung. Im Südosten Europas sowie im restlichen Skandinavien herrscht weitgehend Uneinheitlichkeit.

Das Schneeflockensymbol ist im Kommen

Die jeweiligen Vorschriften für den Einsatz von Winterreifen basieren traditionell auf der M+S-Kennzeichnung. Diese kann von den Reifenherstellern frei verwendet werden. Ende 2012 hat die EU eine neue, zusätzliche Markierung für Lkw-Winterreifen eingeführt: das auch als Schneeflocke bekannte „three-peak-mountain snow flake“-Symbol, kurz 3PMSF. Ein Reifen darf nur dann damit markiert sein, wenn er eine für alle Hersteller standardisierte Testprozedur für grundlegende Wintertauglichkeit erfolgreich durchlaufen hat. Das 3PMSF-Symbol schließt die Nutzung von M+S nicht aus. Europaweit gibt es bereits einige Länder, die sich in Gesetzen auf die 3PMSF-Kennzeichnung beziehen, wobei gegenwärtig noch alle mit M+S gekennzeichneten Reifen mit oder ohne 3PMSF anerkannt werden. dv

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