TecAlliance wehrt sich erfolgreich gegen Datenklau
In einem vor dem Landgericht Köln geführten Klageverfahren hat die TecAlliance GmbH, führender europäischer Dienstleister für automobile Informationssysteme und -software im internationalen Ersatzteilmarkt, einen „wichtigen Sieg im Sinne des Urheberrechts“ errungen. Das rechtskräftige Urteil des Landgerichts Köln bestätigt: „Die TecDoc-Datenbank darf als urheber- und leistungsschutzrechtlich geschütztes Werk nicht ohne entsprechende Lizenz kopiert und genutzt werden“, wie es dazu in einer Mitteilung heißt. „Im Falle einer Zuwiderhandlung können Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.“ TecDoc, der führende elektronische Kfz-Teilekatalog, ist eine Marke von TecAlliance.
Auslöser für das Verfahren war ein großer deutscher Onlineersatzteilehändler, der auf seiner Website die TecDoc-Datenbank zum Verkauf seiner Produkte ohne einen gültigen Lizenzvertrag eingesetzt hatte. Genutzt wurden sowohl die Pkw-Stammdaten als auch die Produktdaten der jeweiligen Ersatzteile. Die rechtswidrige Nutzung der TecDoc-Datenbank konnte aufgrund von in der Datenbank vorhandenen speziellen Merkmalen zweifelsfrei nachgewiesen werden.
TecAlliance mahnte den Ersatzteilehändler „wegen der unberechtigten Nutzung“ zunächst außergerichtlich ab und verlangte von ihm die Unterlassung der weiteren Nutzung oder alternativ den Abschluss eines Lizenzvertrages. Als keine der beiden Forderungen erfüllt wurde, erhob TecAlliance Ende 2013 Klage vor dem Landgericht Köln.
Im Zuge der Verhandlung entschloss sich der Händler schließlich zum Abschluss eines Lizenzvertrages. Im weiteren Verfahren musste somit nur noch geklärt werden, ob die Nutzung der TecDoc-Datenbank widerrechtlich erfolgte. Das Gericht gab nun in seinem rechtskräftigen Urteil diesem Punkt der Klage statt.
In der Urteilsbegründung heißt es: „Die Beklagte hat die Klägerin rechtswidrig in ihren Rechten aus §§ 87a, 87b, 4 Abs. 2, 16, 17, 19a UrhG verletzt, weshalb die Klägerin Unterlassung der Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung der streitgegenständlichen Datenbank, Auskunft über den Umfang der Nutzungshandlungen und Schadensersatz verlangen kann (§ 97 UrhG).“
Der Händler ist somit verpflichtet, TecAlliance wahrheitsgemäß Auskunft darüber zu erteilen, wie und in welchem Umfang er die TecDoc-Datenbank illegal genutzt hat. Aus diesen Angaben kann der von dem Händler zu zahlende Schadenersatz berechnet werden.
Der elektronische Teilekatalog TecDoc bündelt mehr als 4,25 Millionen Artikel in 28 Sprachen. Darüber hinaus automatisiert die TecAlliance die Auftragsabwicklung zwischen Teilehersteller und Großhändler. Dazu gehören insbesondere die Synchronisierung von Preis-, Artikel- und Logistikdaten. Die Planung und Disposition des Lagers, Erstellung und Versand gesetzeskonformer elektronischer Rechnungen sowie die Abwicklung von Gewährleistungsfällen bzw. Retouren sind weitere Lösungen zur Optimierung elektronischer Geschäftsprozesse. Zu den Kernkompetenzen der TecAlliance zählt außerdem die Versorgung des Ersatzteilmarktes mit qualifizierten technischen Informationen. Aus mehr als 114.000 Serviceplänen und 570.000 Reparaturanleitungen kann der Kunde über TecRMI die notwendigen Informationen schnell finden. Niederlassungen in Europa und Übersee sowie assoziierte Partner in 19 Ländern sollen die weltweite Verfügbarkeit der angebotenen Produkte und Serviceleistungen sichern.
In Deutschland beschäftigt die TecAlliance GmbH mit Sitz in Ismaning bei München und weiteren Standorten in Köln und Weikersheim rund 300 Mitarbeiter. ab
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