Politische Wortklaubereien in Sachen RDKS
Nur wenige Tage ist es her, dass der Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV) beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur angefragt hat, wie denn die Richtlinie 2014/45/EU im Zusammenhang mit Reifendruckkontrollsystemen (RDKS) genau zu verstehen sei. Insbesondere ging es ihm dabei um die Beantwortung der Frage, ob ein „offensichtlich nicht funktionsfähiges“ System bei nach 1. November dieses Jahres neu zugelassenen Fahrzeugen der Klasse M1 denn als „geringer“ oder „erheblicher Mangel“ bei der Vorführung zur Hauptuntersuchung anzusehen ist. Die Antwort darauf erfolgte so prompt, dass man beinahe schon in Versuchung gerät, die eigenen Ansichten hinsichtlich langsam mahlender bürokratischer Windmühlen in der Politik über Bord zu werfen. Beim Blick auf den Wortlaut der vom BRV der Redaktion der NEUE REIFENZEITUNG freundlicherweise zur Verfügung gestellten Stellungnahme relativiert sich das Ganze dann allerdings wieder ein wenig. Zwar wird darin einerseits klar und deutlich bestätigt, dass gemäß der genannten Richtlinie zukünftig ein „offensichtlich nicht funktionstüchtiges Reifendrucküberwachungssystem als erheblicher Mangel einzustufen“ und sie von allen EU-Mitgliedstaaten spätestens bis zum 20. Mai 2017 umzusetzen und ab dem 20. Mai 2018 anzuwenden sei. „Demzufolge wird in Deutschland ab dem 20. Mai 2018 ein offensichtlich nicht funktionstüchtiges Reifendrucküberwachungssystem bei der Hauptuntersuchung als ‚erheblicher Mangel’ eingestuft. Ist das Reifendrucküberwachungssystem defekt oder im Reifen offensichtlich zu geringer Luftdruck wird dies als ‚geringer Mangel’ eingestuft“, so andererseits Oliver Klöckner vom Referat LA20/Fahrzeugtechnik (Fahrzeugsicherheit und innovative Technologien) im Bundesministerium. Das wirft natürlich unwillkürlich neue Fragen auf: Worin sieht die Politik denn den Unterschied zwischen einem „offensichtlich nicht funktionstüchtigen“ und einem „defekten“ RDKS? Und anhand welcher Kriterien soll ein Prüfer diese beiden Fälle überhaupt voneinander unterscheiden können? Fortsetzung folgt … christian.marx@reifenpresse.de
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