R+V rät Autofahrern, vor der Rädereinlagerung den Versicherungsstatus zu klären

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Wenn der saisonale Wechsel der Bereifung ansteht, dann muss der nicht gebrauchte Satz natürlich eingelagert werden. Viele Autofahrer nehmen dafür entsprechende Angebote des Reifenhandels oder von Autohäusern und Kfz-Werkstätten in Anspruch. „Die Autobesitzer sollten sich jedoch vorab erkundigen, ob und wie die Reifen versichert sind“, rät Hanna Harsche vom Infocenter der R+V-Versicherung. Aber auch denjenigen, die ihre Reifen bis zur nächsten Umrüstung selbst einlagern, gibt sie den einen oder anderen Ratschlag mit auf den Weg. Denn dabei gilt es ebenfalls einiges zu beachten, nicht zuletzt eine angemessene Sicherung des Lagergutes. „Besonders Tiefgaragen sind bei Dieben beliebt. Wer keine andere Lagerungsmöglichkeit hat, sollte die Reifen zumindest mit einem stabilen Kettenschloss schützen“, so Harsches Empfehlung. Tiefgaragen seien für Einbrecher nämlich ein leichtes Ziel, weil Fremde nicht so schnell auffielen und die Zugänge zudem nicht immer abgeschlossen seien. „Wer seine Reifen trotzdem dort lagern möchte, sollte mit seiner Hausratversicherung klären, ob Versicherungsschutz besteht. Die meisten Policen decken den Diebstahl aus Tiefgaragen nicht ab“, weiß sie. Für die Reifenlagerung gut geeignet sind ihrer Meinung nach abschließbare Keller oder Einzelgaragen – nicht nur, weil die Reifen dort vor potenziellen Dieben sicherer ungebracht sind, sondern auch fachgerecht, weil in der Regel kühl, trocken und dunkel. In einem solchen Fall ist ein etwaiger Diebstahl laut R+V außerdem über die Hausratversicherung abgedeckt. cm

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