KBA weitet Warnung vor Reifen-Go!-Stahlrädern noch aus

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Anfang des Jahres hatte das Kraftfahrtbundesamt (KBA) wegen nicht ausreichender Festigkeit bzw. Bruchgefahr eine öffentliche Warnung vor bestimmten Stahlrädern ausgesprochen, die der inzwischen insolvente Anbieter Reifen Go! GmbH bundesweit an Händler verkauft hat. Jetzt wird diese Warnung noch auf weitere Räder des Anbieters ausgedehnt. Bei umfangreichen Produkttests aller von Reifen Go! vertriebenen Stahlräder habe sich herausgestellt, dass über die bisher vier bekannten Ausführungen hinaus bei zwei weiteren in Verkehr gebrachten Radtypen die Dauerfestigkeit nicht ausreichend ist. Zusätzlich betroffen sind demnach die beiden Radtypen „RG 18325“ und „RG 19247“ jeweils in der Größe 6,5Jx16, die sich anhand der auf der Radaußenseite eingeprägten, aber ungültigen Typgenehmigungszeichen KBA49071 respektive KBA49067 erkennen lassen sollen. Vor der weiteren Nutzung dieser wie auch der zuvor bereits zurückgerufenen Räder wird seitens des KBA ausdrücklich gewarnt und etwaigen Besitzern empfohlen, sich umgehend mit ihrem Händler in Verbindung zu setzen. „Im schlimmsten Fall kann sich ein solches Rad infolge eines Bruchs während der Fahrt vom Fahrzeug lösen“, so das KBA. cm

 

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