Bußgeld für „Winterreifenmuffel“ wird erhöht
Zum 1. Mai kommenden Jahres tritt die Reform des Punktesystems in Kraft, mit dem in Deutschland Verstöße im Straßenverkehr geahndet werden. Anstatt der bisher maximal 18 Punkte gibt es dann nur noch acht, und die Eintragungsgrenze, ab der das Konto weiter anschwillt, liegt nach der Umstellung bei einem Bußgeld von 60 Euro (aktuell: 40 Euro). Wer nun allerdings meint, so vielleicht generell den einen oder anderen Punkt „einsparen“ zu können, ist in Bezug auf manches Vergehen allerdings auf dem Holzweg. Denn gleichzeitig gibt es im Zuge dessen auch Änderungen im Bußgeldkatalog, sodass etwa „Winterreifenmuffel“, die trotz eindeutig winterlicher Straßenverhältnisse mit Sommerreifen unterwegs sind und insofern nicht den Anforderungen der hierzulande gültigen „situativen Winterreifenpflicht“ genügen, ab 1. Mai dann mit 60 statt bisher 40 Euro zu Kasse gebeten werden und damit ihr Punktekonto folglich weiterhin um einen Zähler hochsetzen. cm
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