Doch ein Höffken-Urteil
Letzte Woche Dienstag hatte das Amtsgericht Dortmund die geplante Urteilsverkündung im Prozess gegen den Aluminiumfelgenunternehmer Rüdiger Höffken wegen neuer Anhaltspunkte kurzfristig abblasen müssen, sodass man mit einem neuen Eintritt in die Beweisfindung und damit einer größeren Verzögerung rechnen musste. Weil es gelang, den Anklagepunkt eines vor dem Insolvenzverwalter verschwiegenen Auslandsvermögens abzutrennen, konnte allerdings gestern doch ein Urteilsspruch erfolgen: Wegen Betrugs, Untreue in besonders schweren Fällen und Urkundenfälschung ist Höffken zu fünf Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden, wie die “WAZ” berichtet. Die Mitangeklagten Christof Hoffmann und Jörg Schütz seien zu jeweils zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Innerhalb einer Woche können Staatsanwaltschaft wie Verteidigung Revision beim BGH beantragen. dv
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