Staatsanwaltschaft bescheinigt Höffken „Rechtsfeindlichkeit“
Die WAZ-Mediengruppe berichtet auf ihren Webseiten darüber, dass die Staatsanwaltschaft im gegen Rüdiger Höffken laufenden Prozess unter anderem wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung für ihn Haftstrafen von zusammen mehr als sieben Jahren beantragt hat. Für den mitangeklagten Christof Hoffmann wird demnach eine dreijährige Gefängnisstrafe gefordert, weil die Anklage in ihm nur so etwas wie einen “tumben Vollstrecker” Höffkens mit “eingeschränkten intellektuellen Möglichkeiten” sehe. Zudem habe er sich im Rahmen seiner Möglichkeiten um Schadensbegrenzung bemüht, während die Staatsanwaltschaft dem Bericht zufolge Höffken selbst “Rechtsfeindlichkeit” und eine “negative, gewissenlose und rücksichtslose Gesinnung” bescheinigt. Sauer stößt der Anklagevertretung offenbar auf, dass der sogenannte “Felgenzar” bis heute keine Reue oder Bereitschaft zeige, Verantwortung in Sachen der Vorgänge rund um die Causa der ehemaligen RH Alurad zu übernehmen, deren Geschäftsführer er gewesen ist. Wie es in dem Bericht weiter heißt, wird es für Jörg Schütz als drittem Angeklagten in dem Prozess wohl eine Bewährungsstrafe geben, weil er sich dem “System Höffken” entzogen und frühzeitig ein Geständnis abgelegt habe. cm
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