Rhône Capital und Triton können Industrierußsparte von Evonik übernehmen
Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme der Industrierußsparte des deutschen Chemieunternehmens Evonik, die vor allem die Reifenindustrie beliefert, durch die Beteiligungsgesellschaften Rhône Capital (USA) und Triton (Jersey) nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass das Vorhaben die Struktur des Industrierußmarktes nicht wesentlich beeinflussen wird, da bislang weder Rhône Capital noch Triton Beteiligungen an Unternehmen halten, die Industrieruß herstellen oder verkaufen.
Industrieruß wird hauptsächlich als stabilisierender Füllstoff in der Gummi-Industrie verwendet (für Reifen und Industriegummiprodukte) sowie als Farbstoff für Kunststoffe, Tinten und Spezialbeschichtungen. Da einer der Investmentfonds von Triton mit dem Unternehmen Rütgers einen Rußölhersteller kontrolliert – Rußöl ist ein chemisches Zwischenprodukt der Industrierußherstellung –, hat die Kommission auch die aus dem Zusammenschluss erwachsenden vertikalen Beziehungen untersucht. Der Untersuchung zufolge wird die Übernahme weder zum Ausschluss konkurrierender Industrierußhersteller führen, da es viele alternative Anbieter von Rußöl gibt, noch zum Ausschluss anderer Rußölanbieter, da ihnen genügend alternative Absatzmöglichkeiten offenstehen.
Die Kommission ist daher zu dem Schluss gelangt, dass der geplante Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb weder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) noch in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigen wird. Das Vorhaben war am 14. Juni 2011 bei der Kommission angemeldet worden.
Das US-Unternehmen Rhône Capital und die in Jersey ansässige Firma Triton sind Beteiligungsgesellschaften. Das deutsche Unternehmen Evonik Industries gehört zu den weltweit führenden Spezialchemieunternehmen. Evonik hatte im September 2010 die Absicht erklärt, seine Industrierußsparte zu veräußern, um sich auf andere Geschäftsbereiche zu konzentrieren. dv
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