Urteile im Verfahren um Kautschukkartell

Am 29. November 2006 hatte die EU-Kommission Geldbußen in Höhe von insgesamt 519 Mio. Euro gegen 13 Unternehmen wegen Beteiligung an einem Kartell auf dem Markt für Butadienkautschuk und Emulsionsstyrol-Butadienkautschuk (synthetische Kautschuke, die vor allem in der Reifenproduktion verwendet werden) während unterschiedlicher Zeiträume zwischen dem 20. Mai 1996 und dem 28. November 2002 verhängt. Jetzt hat das zuständige Luxembourger EU-Gericht die Strafe für den hauptbeschuldigten italienischen Konzern ENI von 272,25 Millionen auf 181,5 Millionen Euro gesenkt und die Geldbußen gegen zwei weitere Unternehmen – Unipetrol bzw. deren Tochtergesellschaft Kaučuk und Trade-Stomil – aufgehoben, weil bei diesen die Beweislage nicht ausreichend gewesen sei. Die ebenfalls gegen die Strafe von 2006 angehenden Unternehmen Shell (160,88 Mio. Euro) und drei Gesellschaften der Dow Chemical (insgesamt 172,21 Mio. Euro) wurden abgewiesen. dv

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