Der lange Arm des Gesetzes – Staatsanwaltschaft Bochum setzt Rüdiger Höffken fest

Am Freitagmorgen bestätigte Oberstaatsanwalt Bienioßek – bei der Staatsanwaltschaft Bochum in der Schwerpunktabteilung Wirtschaftsstrafsachen – auf telefonische Nachfrage dieser Zeitschrift, dass es am Vortage im Bereich Arnsberg Durchsuchungen und Festnahmen gegeben habe. Zum Bereich Arnsberg gehört Attendorn, und inzwischen wissen wir, gegen wen die Bochumer da vorgegangen sind: In Untersuchungshaft wurde Rüdiger Höffken (64) genommen, ein Mann, der mehr als zwanzig Jahre lang die Aluminiumräderbranche in Deutschland mitgeprägt hat. Mit ihm wurden zwei seiner langjährigen Weggefährten bereits zu Zeiten der früheren RH Alurad festgesetzt: die heutigen Geschäftsführer der ICW International Complete Wheels GmbH (Attendorn) Christoph Hoffmann (50) und Jörg Schütz (55).

Schütz ist wieder auf freiem Fuß. Er bestätigt auf telefonische Nachfrage, dass die Insolvenz RH Alurads vom Oktober 2008 Gegenstand des Verfahrens ist, verweist ansonsten aber – verständlicherweise – auf den Kölner Rechtsanwalt Rainer Brüssow, der Höffken vertritt und schon einmal für ihn in einer rechtlichen Sache tätig gewesen war.

Denn der lange Arm des Gesetzes hat Höffken jetzt bereits das zweite Mal gepackt. Seine Hoffnung, mit der Bewährungsstrafe aus dem Sommer 2008 (Strafbefehl über ein Jahr Gefängnis auf Bewährung und 150.000 Euro Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung) und der zusätzlichen Begleichung einer Steuerschuld seien die hartnäckigen Nachforschungen der Steuerbehörden ein für alle Mal beendet und es könne Gras über die ganze Angelegenheit wachsen, hat sich als Irrtum erwiesen. Vielmehr will es so scheinen, als habe man ihn seitdem „auf Sicht gehabt“ bei den zuständigen Instanzen. Die Insolvenz der „alten“ RH Alurad aus dem Oktober 2008 – der Firma, die seine Initialen trägt – hat nicht dazu beigetragen, dass die Staatsanwaltschaft Bochum Ruhe gibt; sie hat vermutlich um so intensiver nachgeforscht, ob es bei der „zweiten Causa Höffken“ Ungereimtheiten gab. Hat Höffken gar selbst auch durch einen aufwändigen Lebensstil, den er nach der Insolvenz, auch einer privaten, weiterführte, dazu beigetragen, dass weiter ermittelt wurde?

Bei der Firma ICW ging Höffken ein und aus, er bezeichnete sich selbst als den Mann, der für ICW im Rahmen eines „Teilzeitjobs“ Designs „male“. Ansonsten verbringt er nach wie vor viel Zeit auf Sylt, wo seine Ehefrau ein Anwesen unterhält. Die ICW, die sich als Newcomer im Aluräderersatzmarkt etablieren wollte, ist hervorgegangen aus der vor Jahren zur RH-Gruppe gehörenden Firma Fintec und in den 90er-Jahren in International Complete Wheels umbenannt worden: ICW-Gesellschafter Christoph Hoffmann hatte bereits damals die Geschäfte geführt. Und Jörg Schütz war Höffkens rechte Hand erst in Attendorn und dann als Leiter („Prokurent“) der Aluradfabrik RH Alurad Wheels Polska Sp. Z o.o. in Gorzyce, die nach Berichten heute eine Industriebrache sein soll und aus der das noch verwertbare Equipment verschwunden ist.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet „Bankrott in Tateinheit mit Untreue“. Und da stellt sich die Frage, ob in Wirklichkeit jemand anderes als Hoffmann und Schütz hinter der wie „Phönix aus der Asche“ hervorgegangenen ICW steht, die nur weniger hundert Meter von der „neuen“ RH Alurad residiert. Der Hauptgesellschafter dieser „neuen RH Alurad“ ist im Übrigen die in Attendorn ansässige und respektierte Familie Böhmer (Besitzer der berühmten Attahöhle) und hat nichts mehr mit Rüdiger Höffken und der heutigen ICW zu tun.

„Der Westen“ zieht einen Bezug von den Verhaftungen zur Insolvenz Höffkens im Oktober 2008. Das erste und in den genannten Strafbefehl geendete Verfahren gegen Höffken dürfte nur insofern etwas mit der aktuellen Angelegenheit zu tun haben, als dass Höffken seitdem „unter Beobachtung“ gestanden hat. Es geht der Staatsanwaltschaft Bochum jetzt um etwaige Unregelmäßigkeiten bei der Insolvenz, die zu beweisen wären. „Der Westen“ zitiert Wikipedias Definition des Wortes „Bankrott“ , der dann den Straftatbestand erfülle, „wenn Bestandteile des Vermögens, die im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenzmasse gehören, beiseite geschafft werden“. detlef.vogt@reifenpresse.de

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