Aufstockung/Fortsetzung der Umweltprämie vom VDIK gefordert
Aus der Sicht des Verbandes der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) sollte die Bundesregierung „zügig Maßnahmen ergreifen, um den Erfolg der Umweltprämie mittelfristig zu erhalten“. Der interessierte Autokäufer müsse sicher sein, dass für den Tausch alt gegen neu im Jahr 2009 ausreichend Mittel für die Umweltprämie bereitgestellt werden, heißt es unabhängig davon, dass laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bislang (Stand: 13. März) erst gut 240.000 der angesichts der insgesamt bereitgestellten Fördermittel von 1,5 Milliarden Euro maximal möglichen 600.000 Anträge auf die 2.500 Euro umfassende „Abwrackprämie“ gestellt wurden.
„Auch wenn die Umweltprämie ihre maximale Wirkung erfolgreich und schnell entfaltet, also rund 600.000 Altfahrzeuge in nächster Zeit ausgetauscht sein werden, fahren immer noch viel zu viele Pkw auf Deutschlands Straßen, die aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes dringend erneuert werden müssen. Die Bundesregierung sollte schnellstmöglich dieses Förderprogramm, das bisher als einzige Maßnahme aus dem Konjunkturpaket II nachweislich sofort positive Wirkung zeigt, sowohl aus ökologischen als auch aus ökonomischen Gründen fortsetzen“, argumentiert VDIK-Präsident Volker Lange. Zumal eine Aufstockung der Umweltprämie aufgrund steigender Mehrwertsteuereinnahmen für den Staat ohnehin „fast aufkommensneutral“ sei: Eine große Zahl der aktuellen Fahrzeugkäufe werde aus Sparguthaben getätigt und gehe deshalb nicht zulasten anderer Anschaffungen.
Der VDIK sagt außerdem, dass sich viele Kunden für Neufahrzeuge oder Jahreswagen entscheiden und nicht wie bisher für ältere Gebrauchtwagen, die nicht oder nur zu einem Bruchteil mehrwertsteuerpflichtig sind. „Schätzungen zufolge führt jeder durch die Umweltprämie von 2.500 Euro geförderte Fahrzeugkauf zu Mehrwertsteuereinnahmen von mindestens 2.000 Euro“, rechnet der Verband vor. Außerdem müsse sicher gestellt werden, dass nicht solche Kunden benachteiligt würden, die zur Sicherung der begrenzten Fördermittel und im Vertrauen auf die bisherigen Regelungen bereits Fahrzeuge bestellt haben, deren Auslieferung und Zulassung allerdings noch ausstehe.
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