Schlauchkartell: Yokohama kommt ohne Strafe davon
Anders als Bridgestone, muss die Yokohama Rubber Co. Ltd. trotz ihrer Beteiligung am sogenannten Schlauchkartell keine Geldstrafe an die Europäische Kommission zahlen. Man entschuldige sich “herzlich” bei “unseren Kunden, Aktionären und Geschäftspartnern”, schreibt Yokohama in einer Veröffentlichung. Man habe traditionell immer die Bedeutung des Kartellrechtes betont und sich an geltende Regeln gehalten. Nun habe man ein “Corporate Compliance Committee” (in etwa: Regelbefolgungsausschuss) gegründet, dass sich firmenintern gegen die neuerliche Beteiligung Yokohamas an irgendwelchen Preisabsprachen einsetzen soll.
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