Vergölst weist auf „Winterreifenpflicht in weiten Teilen Europas“ hin
Bei Vergölst vertritt man die Überzeugung, dass viele der Unfälle, die auf den Wintereinbruch der vergangenen Tage zurückzuführen sind, hätten vermieden werden können, wenn sich die Autofahrer rechtzeitig im Oktober einen Termin besorgt hätten, um Winterreifen aufziehen zu lassen. “Spät zu reagieren, ist aber immer noch besser, als weiterhin mit Sommerreifen zu fahren. Damit setzt man sich und andere einem unnötigen Unfallrisiko aus”, so Peter Groß von der zum Reifenhersteller Continental gehörenden Handelskette. Zumal in Deutschland die Straßenverkehrsordnung unter Androhung von Bußgeld vorschreibe, dass Autos den Wetterverhältnissen entsprechend ausgestattet sein müssen, und es in unseren europäischen Nachbarländern “zum Teil noch rigorosere Vorschriften” gebe. Aus diesem Grund hat Vergölst einen Überblick zusammengestellt, welche Bestimmungen in welchen Ländern gelten:
- Deutschland – Verwarnungs- oder Bußgeld bei nicht angepasster Bereifung möglich
- Österreich – Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterreifen mit mindestens vier Millimetern Profil oder Schneeketten vorgeschrieben (1. November bis 15. April)
- Schweiz – Schneeketten können auf bestimmten Strecken angeordnet werden
- Italien – Aostatal: Winterreifenpflicht (15. Oktober bis 15. April)
- Frankreich – Winterreifenpflicht, wenn durch Beschilderung gefordert
- Slowenien – Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterreifen oder Schneeketten vorgeschrieben (15. November bis 15. März)
- Schweden und Norwegen – Winterreifenpflicht, jedoch nicht für im Ausland zugelassene Fahrzeuge
- Finnland – Winterreifenpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gewicht (1. Dezember bis 28. Februar)
- Ungarn und Kroatien – Bei winterlichen Straßenverhältnissen kann ohne mitgeführte Schneeketten die Einreise verweigert werden
- Mazedonien – Wer mit Sommerreifen fährt, muss Schneeketten mitführen
- Litauen – Winterreifenpflicht vom 1. November bis 1. April
- Lettland und Estland – Winterreifenpflicht vom 1. Dezember bis 28. Februar
- Tschechien – Bei winterlichen Straßenverhältnissen sind Winterreifen mit mindestens vier Millimetern Profil vorgeschrieben, wenn durch Beschilderung gefordert (1. November bis 30. April)
- Slowakei – Voraussichtlich ab 1. Januar 2009 angepasste Bereifung gefordert, Winterreifenpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen
- Serbien – Angepasste Bereifung gefordert
- Benelux, Bulgarien, Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Polen, Portugal, Rumänien, Spanien Türkei – Winterreifen in bestimmten Regionen empfohlen
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