Grau importierte HDR1-Reifen: Risiken nicht ausgeschlossen
Als global operierendes Unternehmen entwickelt und produziert die Continental AG Reifen für die Anforderungen der Verbraucher in unterschiedlichen regionalen Märkten. Der Einsatz von Reifen in regionalen Märkten, für die diese weder entwickelt noch produziert worden sind, kann zu Komplikationen führen. Kundenanforderungen und Nutzungsprofile von Reifen sind weltweit unterschiedlich. Von Region zu Region weichen sie sogar erheblich voneinander ab. In diesem Sinne ist der Continental HDR1 zwar für den Regionalverkehr und die Antriebsachse entwickelt worden, aber ausschließlich für Einsätze in Südamerika und in bestimmten Regionen in Asien. Hingegen steht für vergleichbare europäische Einsätze der Continental HDR+ zur Verfügung. Die Reifen unterscheiden sich neben ihrer Bezeichnung auch in der Profilgestaltung und Laufflächenmischung.
Obwohl die Warenströme durch Vertriebssysteme gesteuert werden, kann Continental es nicht verhindern, dass Reifen aus anderen regionalen Märkten über Zwischenhändler dennoch nach Europa gelangen, obwohl sie von ihrer Beschaffenheit her für diesen Markt nicht bestimmt und geeignet sind. Dies kann dann über kurz oder lang zu Beanstandungen führen. Björn Bolze, Leiter Konzernkundendienst Reifen, führt hierzu aus: „Beanstandungen bei Grau-Importreifen aus Brasilien, die sich z. B. auf Laufleistung oder Nassgriff beim Einsatz in Europa beziehen, müssen wir ablehnen.“ Und Bolze erläutert weiter: „Ein Mangel liegt schon deshalb nicht vor, weil diese Reifen nicht entsprechend der zwischen Continental und ihrem Kunden vertraglich vereinbarten Verwendung eingesetzt werden.“ Aus diesen Gründen bestehe ebenfalls kein weitergehender außervertraglicher Anspruch. Hinzu käme, dass im Rahmen einer Sachmängelhaftung entsprechende Forderungen immer gegen den jeweiligen Vertragspartner zu richten seien. Nach deutschem, österreichischem und schweizerischem Recht leiten sich Ansprüche aufgrund von Sachmängelhaftung aus dem Kaufvertrag ab und sind vom Verkäufer und nicht vom Hersteller zu erfüllen.
Und es gibt ein weiteres rechtliches Problem, das im Zusammenhang mit Grauimporten in den europäischen Markt auftreten kann: Reifen müssen in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt werden. Jeder Reifen muss mit dem entsprechenden Prüfzeichen, der sogenannten „E-Nummer“, gekennzeichnet sein. Reifen ohne amtlich vorgeschriebene und zugeteilte Prüfzeichen dürfen grundsätzlich weder angeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden. Dieses gilt für Lkw-Reifen in Österreich seit 1986, in der Schweiz seit 1996 und in Deutschland seit 1998. Wer dagegen z. B. in Deutschland verstößt, handelt ordnungswidrig. Händler und Halter riskieren ein Bußgeld; daneben droht ein Punkte-Eintrag im Zentralregister, möglicherweise entfällt auch der Versicherungsschutz für Fahrzeuge, an denen sich solche grau-importierte Reifen befinden.
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