Richter urteilt wegen Schlagloch gegen Stadt
Wenn ein Autofahrer sich Reifen oder Felgen in einem Schlagloch beschädigt, kann er Anspruch auf Schadenersatz gegen die für die Verkehrssicherheit zuständige Behörde haben. Im konkreten Fall hatte ein Autofahrer gegen die Stadt Lübeck geklagt und vor dem Landgericht 1.245 Euro Schadenersatz erstritten. Er hatte sich beim Durchfahren eines zehn Zentimeter tiefen Schlaglochs Reifen und Felge demoliert. Die Stadt Lübeck hatte sich zwar mit dem Hinweis gewehrt, der Kläger hätte schließlich auf die Fahrbahnverhältnisse und somit auf das betreffende Schlagloch achten können. Der vorsitzende Richter war offenbar anderer Meinung, zitiert die Lübecker Nachrichten den Vorsitzenden Richter: „Dieses Argument wird als Freibrief für jede Saumseligkeit und Untätigkeit des Trägers der Straßenbaulast missbraucht und damit ein Zustand des Weges oder der Straße gerechtfertigt, der bei jedem Bürger das sofortige Einschreiten der Ordnungsbehörde hervorrufen würde.“ Dies dürfe allerdings nicht als Urteil verstanden werden, das einen generellen Anspruch bei solchen oder ähnlichen Fahrzeugschäden rechtfertigt, vielmehr sei die Entscheidung eine Einzelfallentscheidung. Ein Versuch der Berufung durch die Stadt scheiterte jetzt vor dem Oberlandesgericht.
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