Initiative Reifensicherheit klärt über „geeignete Bereifung“ auf

Seit 1. Mai gilt die Neuregelung der Straßenverkehrsordnung (StVO), wo es unter §2 Absatz 3a nun heißt, dass die Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges an die Wetterverhältnisse anzupassen ist, wobei in diesem Zusammenhang insbesondere eine „geeignete Bereifung“ hervorgehoben wird. Angesichts dieser zu individuellen Interpretationen geradezu einladenden und damit zur Verunsicherung der Verbraucher beitragenden Formulierung versucht die Initiative Reifensicherheit mit ihrem Standpunkt Klarheit bezüglich der Thematik zu schaffen. „Geeignete Bereifung, das sind Sommerreifen im Sommer und Winterreifen im Winter“, so die Aussage der Initiative, die zugleich eine so genannte „Sicherheitsprofiltiefe“ von mindestens drei Millimetern bei Sommer- und nicht weniger als vier Millimetern bei Winterreifen empfiehlt.

Die Gummimischung der Sommerreifen halte hohe Temperaturen aus und sei deswegen relativ hart, wohingegen beim Winterreifen die Gummimischung weicher ausfalle, um auf nasser und kalter Fahrbahn einen optimalen Bremsweg garantieren zu können. Die weichere Mischung sei auch dafür verantwortlich, dass Winterreifen im Sommer einem höheren Verschleiß unterliegen und darüber hinaus für einen höheren Treibstoffverbrauch sorgen. „Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h ist der Bremsweg rund drei Meter länger. Im Ernstfall könnten es diese drei Meter sein, die Ihnen fehlen“, wird ein weiteres Argument gegen die Verwendung von Winterreifen im Sommer genannt. Ähnlich verhalte es sich bei Sommerreifen im Winter, wo sich der Bremsweg um rund acht Meter verlängere. „Ganzjahresreifen erzielen in keiner der beiden Jahreszeiten optimale Ergebnisse, der Einsatz von Ganzjahres- oder so genannten Allwetterreifen bedeuten immer einen Kompromiss – im Sommer, wie im Winter“, heißt es vonseiten der Initiative Reifensicherheit.

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