Reifenventilüberprüfung an 1.000 Lkw und Omnibussen geplant

Die Glauch Produkt GmbH will in Zusammenarbeit mit der Dekra Mönchengladbach die Überprüfung der Vollständigkeit und unbeschwerten Zugänglichkeit von Reifenventilen und Reifenventilverlängerungen an mindestens 1.000 Nutzfahrzeugen durchführen. Damit soll die These bewiesen werden, dass etwa 50 Prozent der Reifenventile und Reifenventilverlängerungen nicht zugänglich, schadhaft und zum Teil gar nicht vorhanden sind. Nicht zuletzt deshalb plädiert Tobias Glauch, Geschäftsführer der Glauch Produkt GmbH sowie der Glauch Reisen GmbH, die 24 Omnibusse im Reise-, Linien- und Schülerverkehr betreibt, dafür, dass die Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes aller Reifenventile Bestandteil der jährlichen Hauptuntersuchung (HU) und der dreimonatlichen Sicherheitsprüfung (SP) für Nutzfahrzeuge wird. „Jeder vierte Unfall mit Personenschäden, der 2003 durch technische Mängel verursacht wurde, ist auf Reifenschäden zurückzuführen“, beruft er sich auf Datenmaterial (www.destatis.de/basis/d/verk/verktab10.php) des Statistischen Bundesamtes. „Man könnte diese enorme Zahl deutlich verringern, wenn es eine Überprüfungspflicht gäbe“, ist Glauch überzeugt.

„Beim Aufsetzen des Luftprüfgerätes brechen die als Ventilverlängerung eingesetzten einfachen Plastikröhrchen schon ab, wenn es kalt ist“, nennt Glauch ein Beispiel aus der Praxis. Die extreme und wechselnde thermische Belastung nahe den Bremsen und im kalten Freien sei so stark, dass das Material schnell spröde und damit brüchig werde. Fremdkörper wie Steine, Schlamm, Schnee und Eis könnten auf dieses Weise zu einem Abriss dieses Bauteils führen. Ein weiterer Kritikpunkt Glauchs und Motivation für die zusammen mit der Dekra Mönchengladbach initiierte Testaktion, die auch von der KRAVAG-Versicherung begleitet wird, ist die schlechte Zugänglichkeit mancher Nutzfahrzeugreifenventile, die seiner Meinung nach eine regelmäßige Luftdrucküberprüfung erschwere. „Wer nimmt das schon auf sich, wenn dies erst durch die Demontage von Fahrzeugbauteilen oder das Abmontieren der äußeren Zwillingsreifen möglich ist“, fragt Glauch.

Laut Gesetz sei der Fahrer oder die Fahrerin aber vor Beginn der Fahrt verpflichtet den korrekten Luftdruck sicherzustellen. Manche Fahrer – so Glauchs eigene Erfahrungen – führen aber selbst dann los, wenn einer der Reifen „etwas platter“ aussehe als die anderen – und dies sei sicherlich nicht nur in seiner Firma so. „Der ADAC hat aufgrund der tragischen Busunfälle schon die richtige Forderung an die Bushersteller gestellt, die Reifenventile von außen zugänglich zu machen – auch wenn Radkappen vorhanden sind“, findet er. Mit der Umsetzung dieser Forderung könne zumindest auf die Schnelle der Luftdruck geprüft werden, ohne erst vier oder sechs Radkappen ab- und anbauen zu müssen. Zumal die Fahrer dies aufgrund der zu komplizierten Technik oder nicht im Fahrzeug vorhandenem Spezialwerkzeug in den meisten Fällen gar nicht könnten.

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