Designschutz: Was macht die Schweiz?

Sichtbare Autoersatzteile sollen in der Europäischen Union nicht mehr länger dem Designschutz unterliegen. Die EU-Kommission fordert die Aufhebung des Designschutzes. Der Handel mit Ersatzteilen wurde bereits 2002 mit der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) liberalisiert. Die GVO-Vorschriften wurden in der Schweiz praktisch unverändert übernommen. Wie sich die Schweiz, die nicht der EU angehört, zur Aufhebung des Designschutzes stellt, ist noch unklar. Günstigere Autoreparaturen könnten aber durchaus möglich sein, wie der SAA-Verband in einer Presseerklärung schreibt.

Ob eines der letzten Monopole im Automobilsektor auch für die Schweiz fällt, ist noch nicht entschieden. Aktiv werden müsste die zuständige Wettbewerbskommission Weko. Interessiert an einer Aufhebung ist der Verband Swiss Automotive Aftermarket (SAA), der die Zuliefererbranche vertritt und die Liberalisierung nicht nur begrüßt, sondern sich auch schon auf nationaler und internationaler Ebene für die GVO einsetzte. Für SAA-Präsident Christian Lämmle ist deshalb klar, dass die Weko aktiv werden und die europäische Entwicklung auch in der Schweiz nachvollziehen muss. „Wir verfolgen die Umsetzung der Liberalisierung in Europa aufmerksam“, bestätigt Olivier Riesen, bei der Weko für den Automobilmarkt zuständig. Angesprochen dürfte aber nicht nur die Weko sein, sondern auf politischer Ebene eidgenössische Parlamentarier. „Sollte der Designschutz im EU-Raum fallen, und daran zweifelt eigentlich niemand, dann wäre die logische Konsequenz, dass dies auch in der Schweiz der Fall wäre zum Vorteil der Konsumentinnen und Konsumenten“, ist SAA-Präsident Christian Lämmle überzeugt.

Mit der Aufhebung dieses Schutzes für sichtbare Autoersatzteile wie Kotflügel, Scheinwerfer, Windschutzscheiben, Motorhauben, Stoßdämpfer usw. könnte nicht nur mehr Wettbewerb entstehen, sondern, so EU-Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein, zum Wohle der Kundschaft, Reparaturen auch billiger. Betroffen von der Maßnahme ist ein Marktvolumen von rund zehn Milliarden Euro, wobei die neue Regelung nur für Reparaturen gilt, nicht aber für Teile, die in Neuwagen eingebaut werden.

Wie sich die Aufhebung des Designschutzes in der Schweiz auswirken wird, sei noch ungewiss, schreibt der SAA-Verband. Für die von der GVO ausgelöste Liberalisierung gelten noch bis Ende des Jahres Übergangsfristen. Laut Olivier Riesen werde es weitgehend davon abhängen, ob Garagenbetriebe und Ersatzteilhändler den Preiswettbewerb ausnutzen, in ihrer Region nach Bezugsquellen Ausschau halten und die Vorteile auch an die Kundschaft weitergeben. Damit sind auch die im SAA organisierten Lieferanten des Garagengewerbes gefordert.

Grundsätzlich könne jede Werkstatt und Garage mit Ersatzteilen freier Wahl Reparaturen ausführen. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Ersatzteile qualitativ den Originalteilen gleichwertig sind. Für Garagenbetriebe heißt dies, dass sie nicht mehr gezwungen sind, Ersatzteile vom Importeur zu beziehen, sondern diese auf dem freien Markt beziehen können, bei gleicher Garantieleistung. Wer in einer freien Garage seine Reparaturen ausführen lässt, verliert die Garantieansprüche demzufolge nicht.

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