Meisterzwang kommt

DieVollversammlung des Bundesverbandes Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) hat beschlossen, sich dafür zu verwenden, dass nach Ablauf einer noch zu definierenden Übergangsfrist für die Ausübung handwerklicher Leistungen rund um Reifen und Räder die Einstellung bzw. Präsenz eines Reifenmechaniker-/Vulkaniseur- bzw. Kfz-Meisters erforderlich wird.

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